Was ist denn ein Kleingarten?

Kleingärten sind wichtige soziale Räume für unsere Städte, Gemeinden & Natur.

Bereits  Ende des 19. Jahrhunderts gab es die ersten Kleingarten-Vereine. Bis heute sind Kleingärten grüne Orte mitten in der Stadt, wo Menschen sich erholen und sich eine Oase abseits der Ortskerne schaffen.
In Kleingartenvereinen begegnen sich Menschen unterschiedlichster Generationen und Kulturen.
 

Das Bundeskleingartengesetz definiert in §1:
Ein Kleingarten ist ein Garten, den Sie nicht beruflich nutzen.
Sie pflanzen dort Obst oder Gemüse für sich selbst.
Der Garten ist ebenso zum Entspannen da.

Der Kleingarten ist Teil einer großen Anlage, die aus vielen einzelnen Gärten (Parzellen) besteht. Ebenso gehören Wege, Spielplätze oder ein Vereinshaus zu einer Kleingartenanlage.

In Deutschland gibt es rund 900.000 Kleingärten.
Sie liegen auf einer Fläche von 44.000 Hektar.
 

Die kleingärtnerische Nutzung

Das Bundeskleingartengesetz schützt die Kleingartenanlage.
Das heisst, wenn der Garten bestimmte Regeln erfüllt.

So ist die Fläche im Kleingarten aufgeteilt:

Ein Drittel soll für Obst und Gemüse sein – also für den Eigenbedarf.

Ein weiteres Drittel dürfen für Laube, Wege, einer Terrasse oder den Kompostplatz genutzt werden.

Das letzte Drittel können Sie frei gestalten – zum Beispiel mit Blumen oder Rasen.

Zusätzlich gibt es Regeln seitens Kleingartenverein.
Diese stehen in der sogenannten Kleingartenordnung
Dort steht zum Beispiel, wie groß Laube sein darf und was drin sein darf.

Wichtig: Laube und Pflanzen gehören dem Pächter.
 

Das Pachtverhältnis
 

Ein Kleingarten wird nicht gekauft, sondern gepachtet.
Das bedeutet: Pächter nutzen den Garten, aber er gehört ihnen nicht.

Der Kleingartenverein ist dem Stadtverband Krefeld angeschlossen. Dieser ist das Bindeglied zwischen den Vereinen und dem Eigentümer des Geländes.

Wer einen Kleingarten pachten möchten, muss Mitglied im Verein werden.
Dazu wird ein Mitgliedsantrag bei einem Kleingartenverein im Wohnort gestellt.

Mitglieder genießen Vorteile:
Zum Beispiel gilt eine geregelte Pachtpreisbindung.
Das bedeutet: Die Pacht darf nur bis zu einem bestimmten Betrag steigen.
Diese Grenze ist im Bundeskleingartengesetz festgelegt.

Die Grundstückseigentümer – oft sind es Städte oder Gemeinden –
dürfen nur einen bestimmten Höchstpreis verlangen.

Außerdem:
Laut Gesetz gibt es keine feste Laufzeit für das Pachtverhältnis.
Das heißt: Die Pacht läuft in der Regel unbefristet.

#Gemeinschaft

Wir Gartenfreunde gehen achtsam mit der Natur um.
Uns ist wichtig, dass Gartenkultur und vor allem das soziale Miteinander innerhalb der Gemeinschaft mit all unseren gemeinschaftlichen Interessen und der Liebe & Leidenschaft zur Natur erhalten bleibt.

In unseren Gärten pflanzen wir zum Teil Obst, Gemüse und Blumen,
die es sonst oft nicht mehr gibt.

Wir achten auf:

Vielfalt in der Natur (Biodiversität)

gesunde Böden

natürliche Materialien

eine gute und umweltschonende Gartenpflege

umweltfreundliche Schädlingsbekämpfung

Unsere Kleingärten sind kleine grüne Inseln.
Sie bieten Platz für Vögel, Igel, Frösche, Insekten und viele Pflanzen.
 

Auch das eigene Obst und Gemüse anzubauen ist wichtig für uns.
Das macht nicht nur Spaß – es ist auch gesund und nachhaltig.

Unsere Gärten helfen dabei, das Klima in der Stadt zu verbessern, die Umwelt zu entlasten und die Lebensqualität zu steigern.
 

In Kleingartenanlagen sind alle Menschen willkommen:
Familien, Alleinerziehende, Kinder, Senioren, junge Leute, Menschen mit Behinderung oder mit Migrationshintergrund.

Die Liebe zum Gärtnern verbindet uns.
Wir reden miteinander, helfen uns gegenseitig und lernen voneinander – auch über den Gartenzaun hinweg.

In unseren Vereinen ist das Miteinander sehr wichtig.
Wir gehen respektvoll und offen miteinander um & unterstützen mit der Arbeit innerhalb des Vereines auch eine gesicherte Zukunft für die gesamte Kleingartenanlage.

 

Unser Fazit:


Ein Kleingarten ist mehr als nur ein Ort zum Gärtnern –
er ist ein Ort für Begegnung, Gemeinschaft und Zukunft.

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